Existenzgründung ohne Eigenkapital

Geschäftsideen auch ohne Eigenkapital umsetzen

Wer eine lukrative Geschäftsidee hat, kämpft häufig mit finanziellen Problemen. Für viele Vorhaben ist einiges an Kapital erforderlich, das meist nicht vorhanden ist. Wer keinerlei Eigenkapital oder Sicherheiten aufweisen kann, muss aber trotzdem nicht die Flinte ins Korn werfen. Für eine gut Geschäftsidee gibt es durchaus Möglichkeiten, die Existenzgründung zu finanzieren.

Bedeutendes Förderinstrument sind Darlehen, die von Förderbanken wie der KfW-Mittelstandsbank oder der Deutschen Ausgleichsbank vergeben werden. Diese Darlehen sind speziell für die Finanzierung von Existenzgründungen ohne Eigenkapital entwickelt worden. Die gesamte Abwicklung läuft allerdings über Geschäftsbanken – mit der Förderbank selbst haben die Gründer dann keinen Kontakt. Die geplante Existenzgründung wird bei der Geschäftsbank mit Hilfe eines Businessplanes geprüft.

Insofern geht an der Businessplan-Erstellung kein Weg vorbei. Neben dem Businessplan ist auch von grosser Bedeutung, ob davon ausgegangen werden kann, das der oder die Gründer geeignet sind, das Vorhaben zu realisieren. Gute Chancen haben Existenzgründungen in Wachstumsmärkten. Wer dann auch noch Branchenerfahrung und am besten auch Führungserfahrung mitbringt, dessen Chancen auf eine Unterstützung steigen stark an.

Zusammenarbeit bei fehlender Sicherheit mit Bürgschaftsbanken

Ergänzend zu einem geförderten Darlehen kann die Geschäftsbank bei fehlenden Sicherheit auch mit Bürgschaftsbanken zusammen arbeiten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das benötigte Kapital die Grenze von 50.000 EUR übersteigt. Ein Darlehen bis zu dieser Grössenordnung ist nicht weiter problematisch zu bekommen – vorausgesetzt Sie und Ihr Businessplan können überzeugen. Ist die Bank überzeugt, dass die Existenzgründung lukrativ ist, so kann die Geschäftsbank eine Bürgschaft bei einer Bürgschaftsbank einholen.

Die Bürgschaftsbanken gehören den Bundesländern und garantieren den Geschäftsbanken, die Kreditsumme bis zu einem bestimmten Prozentsatz zu sichern. Selbstverständlich wird auch bei den Bürgschaftsbanken der Businessplan auf Herz und Nieren geprüft. Für die Bürgschaft entstehen neben den Zinsen für den eigentlichen Kredit auch Kosten in Form eines bestimmten Prozentsatzes auf die Höhe der Bürgschaft. Das steigert zwar die Kapitalkosten; aber wer kein Eigenkapital hat, kann nicht all zu wählerisch sein.

Auch Investoren können eine Fremdfinanzierung ermöglichen

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Chancen auf eine Fremdfinanzierung ist die Beteiligung von Investoren. Investoren können dabei sowohl Eigner des Unternehmens werden oder auch als stille Gesellschafter auftreten. Wichtig ist: Investoren stellen dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung und verbessern damit die Möglichkeiten, eine Fremdfinanzierung zu bekommen. Bei der Auswahl von Investoren ist grosse Vorsicht geraten.

Hierfür sollte sich ein potentieller Gründer viel Zeit lassen und sich vor einer Entscheidung mit der einschlägigen Literatur beschäftigen. Der Investor soll schliesslich seriös sein und dauerhaft Kapital zur Verfügung stellen. Im besten Fall kann der Investor auch durch gute Branchenkontakte bei der Vermarktung der Leistung oder bei anderen Fragestellungen helfend zur Seite stehen. Auch Investoren wollen einen Businessplan sehen und sie stellen meist höhere Ansprüche an die Rendite als Banken.

Ergänzend zu Fremdfinanzierungen und Investoren können auch weitere Fördermittel genutzt werden. Ein wesentliches Instrument zur Förderung einer Existenzgründung ist der so genannte Gründungszuschuss. Er wird von den Arbeitsagenturen neun Monate lang in monatlich gleich bleibenden Beträgen ausgezahlt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist der Gründungszuschuss aber nicht nur geeignet, wenn der Job vom Arbeitgeber gekündigt wurde.

Auch wer eine Festanstellung zugunsten einer Existenzgründung aufgibt, bekommt den Gründungszuschuss. Zwar fangen die Zahlungen erst nach Ablauf der Sperrfrist an, die internen Anweisungen der Arbeitsagenturen besagen aber, dass die Gründung selbst innerhalb der Sperrfrist erfolgen kann, ohne Einbussen beim Gründungszuschuss hinzunehmen, der dann einfach verspätet ausgezahlt wird.

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Text: Andrea Claudia Delp - Artikel vom: 28.02.2007