Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung

Sie haben sich ein neues Auto gekauft und wissen nicht genau wie sie es nun versichern sollen? Wir werden Ihnen hier einige Vorteile und auch Nachteile der jeweiligen Versicherungen auflisten.

Teilkaskoversicherung - Zweck

Die Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, wenn das Fahrzeug jünger als 8 Jahre ist. Natürlich kann es auch versichert werden, wenn es älter ist, jedoch kann man zum Beispiel einen Diebstahl eher ausschließen, als bei einem neuen Fahrzeug. Außerdem sollte man unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsbeitrag in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Wert des Fahrzeugs steht. Denn die Schäden werden immer nur bis zu der Höhe des Zeitwertes bezahlt. Es werden Schäden vertreten, die durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel oder Sturm entstanden sind. Auch Schmor- oder Haarwildschäden werden beglichen. Einige Versicherungsanbieter erstatten zusätzlich auch die Schäden, die durch Marderbisse verursacht wurden.

Vollkaskoversicherung - Zweck

Die Vollkaskoversicherung ist besonders für neue Fahrzeuge empfehlenswert. Vor allem dann, wenn der Kaufpreis über einen Kredit bezahlt wird. Angenommen sie finanzieren gerade dieses Fahrzeug und verursachen nach wenigen Monaten einen Totalschaden und Sie sind nicht Vollkaskoversichert, dann hätten Sie kein Auto mehr und eine Menge Schulden dazu. Diese Versicherung beinhaltet alle Gefahren der Teilkasko, außerdem selbstverschuldete Unfallschäden an dem Fahrzeug und Vandalismusschäden, dass heißt beabsichtigte Handlungen, die dem Fahrzeug von fremden Personen zugeführt wurden. Auch wenn Ihnen ein Schaden zugefügt und Fahrerflucht begangen wurde, kann die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, in denen die Schäden der Unfälle nicht ersetzt werden. Wie zum Beispiel die Schadensregulierung bei grob fahrlässigem Verhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Unfälle, die durch das Fahren unter Alkoholeinfluss, durch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Überfahren eines gut sichtbaren STOP- Schildes verursacht werden. Auch das unmotivierte, starke Abbremsen auf regennasser Fahrbahn gehört dazu.

Nicht versicherte Schäden

Nicht erstattet werden dagegen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Auch Utensilien, wie Kleidung, Computer oder Handys, welche im Fahrzeug liegen, sind nicht mitversichert, wenn sie beschädigt oder gestohlen werden. Sämtliche Glasschäden werden aber sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung ersetzt.

Text: Julia Siebel - Artikel vom: 02.10.2006