Unfallversicherung Berufunfähigkeitsversicherung

Unterschied - Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben schon einmal von der privaten Unfallversicherung gehört? Und vielleicht auch schon von der Berufsunfähigkeitversicherung? Wissen aber leider nicht, wo der Unterschied liegt oder was die Einzelnen überhaupt bedeuten? In den nächst folgenden Zeilen werden Ihnen genau diese Fragen beantwortet!

Leider ist es heutzutage nicht mehr der Fall, dass wir durch die gesetzliche Unfallversicherung genügend abgesichert und geschützt sind. Die gesetzliche Absicherung besteht nämlich nur während der Arbeitszeit beziehungsweise auf dem direkten Weg zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstelle. Genau dasselbe gilt auch für die Schulen oder für Sportvereine. Berufstätige Personen und auch die Kinder verbringen ihre ganze Freizeit ohne Unfallschutz und die Hausfrauen sogar den ganzen Tag lang.

Zusätzliche Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen gewährt Ihnen eine zusätzliche Rente, falls Sie durch Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden. Wobei Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren Beruf „auf Dauer“ nicht mehr ausüben können.

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde für all die Menschen, die 1961 oder später geboren sind, gravierend eingeschränkt. Dabei bekommt künftig nur noch derjenige eine volle Erwerbsminderungsrente, der täglich weniger als 3 Stunden, egal in welchem Beruf arbeiten kann. Dagegen bezieht jemand eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten gehen kann. Dabei wird allerdings nicht nur der ausgeübte Beruf bezeichnet, sondern irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Alle Versicherten, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.

Unfallversicherung empfehlenswert

Mit anderen Worten, man sollte sich überlegen, eine der beiden privaten Versicherungen abzuschließen. Eine Unfallversicherung ist für alle sehr zu empfehlen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Das sind Erwerbstätige, die eine Vorerkrankung vorzuweisen haben, Kinder oder auch Rentner. Die Leistungen der Unfallversicherung ersetzen im Falle eines schweren Unfalls den Einkommensverlust des fehlenden Arbeiters.

Beim Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei reicht üblicherweise die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen in dem Antrag. Wer jedoch einen der so genannten „Risikoberufe“ ausführt, wie zum Beispiel Fallschirmspringer oder Taucher, der sollte damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt werden kann.

Text: Julia Siebel - Artikel vom: 02.10.2006